Ambulante Badekur

Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten

Bei dieser Kurform (früher: “Offene Badekur”, jetzt nach Sozialgesetzbuch V § 23,2 “Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten”) können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss in Höhe von höchstens 13 €, für Kleinkinder 21 € pro Kurtag gewähren.

Hier finden Sie uns!

 

Therapiezentrum Koller GmbH

Am Bewegungsbad 2
35080 Bad Endbach

Öffnungszeiten:
Montag- Freitag: 8.00 – 19.00 Uhr